Bürgernah. Regional. Erneuerbar.

Wir Bauen ein Windrad für Bürger.

Werde Mitglied der Bürgerenergie-Rückenwind EG i.G. und damit Mit-Eigentümer:in eines Windrades, Typ Vestas V162 (6,2 MW).

Aktueller Stand

Mitglieder 161 Menschen, die Rückenwind möglich machen
Gezeichnete Anteile 582 von 3.800 Anteilen
Eingeworbenes Eigenkapital 145.500 €
15,3 % eingeworben

Unsere Mission

Energie aus der Region, für die Region

In Jeggeleben entsteht ein Bürgerwindrad, das nicht fernen Investoren gehört, sondern Menschen aus der Altmark. Als Genossenschaft machen wir erneuerbare Energie greifbar — mit echter Mitbestimmung und regionaler Wertschöpfung.

Mit-Eigentümer:in werden

Als Mitglied der Genossenschaft bist Du Mit-Eigentümer:in eines Windrades vom Typ Vestas V162 (6,2 MW) — mit Anteilen ab 100 EUR und einer Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile.

Bürgerstromprivileg

Festpreis von 8,09 ct/kWh über 20 Jahre — unabhängig von schwankenden Börsenpreisen. Voraussetzung: 75 % der stimmberechtigten Mitglieder im 50-km-Radius um den Standort.

Rendite mit Perspektive

Ausschüttungen von ca. 4–7 % pro Jahr. In den ersten fünf Jahren wird angespart und im sechsten Jahr ausgezahlt — mit der Chance auf eine Verdopplung in 20 Jahren.

Gemeinschaft, die wächst

Bereits über 160 Menschen haben sich beteiligt. Infoveranstaltungen, Generalversammlung und Mitbestimmung — Bürgerenergie von unten.

Warum das zählt

Warum Bürgerenergie wichtig ist

Windenergie wird oft von großen Konzernen betrieben, deren Gewinne die Region verlassen. Bürgerenergie dreht dieses Modell um: Die Menschen vor Ort entscheiden mit, profitieren mit und gestalten den Umbau der Energieversorgung aktiv.

Für die Altmark bedeutet das: neue Impulse für die Wirtschaft, stärkere Identifikation mit dem Standort und ein Zeichen dafür, dass der Wandel zur Erneuerbaren Energie von unten getragen werden kann.

Mit Ihrer Mitgliedschaft sichern Sie nicht nur das Projekt ab — Sie setzen ein Statement für eine demokratische, nachhaltige Energiezukunft in Sachsen-Anhalt.

Vestas V162

Das Bürgerwindrad in Jeggeleben

Am Standort in Jeggeleben errichten wir ein Windrad vom Typ Vestas V162 — Nabenhöhe 122 m, Gesamthöhe 203 m, 6,2 MW Nennleistung. Projektpartner ist Windstrom; gebaut wird von Vestas. Als Genossenschaft gehört das Projekt den Menschen, die hier leben und mitgestalten wollen.

Über den Wolken — moderne Windkraft in voller Höhe

01

Technik, die trägt

Die Vestas V162 mit 6,2 MW Nennleistung und ca. 15 Mio. kWh Jahresertrag versorgt rechnerisch etwa 3.650 Vier-Personen-Haushalte. Rotor, Gondel und Turm sind darauf ausgelegt, über Jahrzehnte zuverlässig Strom für die Region zu liefern — abgesichert durch das Bürgerstromprivileg mit Festpreis über 20 Jahre.

02

Im Einklang mit der Landschaft

Windenergie und Natur gehören zusammen. Unser Standort in der Altmark verbindet moderne Technik mit der umgebenden Landschaft — sichtbar, aber mit Respekt für Wald, Felder und die Menschen vor Ort.

Neue Horizonte

Jeder Tag mit Wind ist ein Beitrag zur Energiewende — regional erzeugt, bürgernah getragen.

Präzision in der Höhe

Ingenieurskunst trifft auf weite Landschaft: Saubere Energie, die man sieht und der man vertraut.

Energie aus der Region

Felder, Wald und Wind — das Bürgerwindrad macht die Energiewende greifbar für die Altmark.

Gemeinsam in die Höhe

Mit Deiner Mitgliedschaft wirst Du Mit-Eigentümer:in dieses Projekts — und Teil einer Gemeinschaft, die Energie lokal erzeugt und regional hält.

Vorstand

Unser Vorstand

Fünf Menschen aus der Region — von der notariellen Gründung über Infoveranstaltungen bis zur Umsetzung des Bürgerwindrads.

Zum Team

Gründung

Notarielle Eintragung — der Vorstand mit den Gründungsunterlagen

Alle Vorstandsmitglieder kennenlernen

Gemeinschaft

Vor Ort unterwegs

Infoveranstaltungen, Standortbesuche und Begegnungen in der Altmark — so entsteht Bürgerenergie Rückenwind.

Mitmachen

Mitglied werden

Mitglied können zunächst alle Menschen (natürliche Personen) werden, die im Umkreis von 50 km des Windrad-Standortes seit mindestens 1 Jahr als Erstwohnsitz gemeldet sind. Später können wir auch Mitglieder von außerhalb dazunehmen.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Mitgliedschaft, Bürgerstromprivileg, Windrad und Renditen — die wichtigsten Punkte kurz und klar.

Transparent vor Ort — Antworten in den Infoveranstaltungen
Was passiert mit den Anteilen, wenn die Summe für den Eigenanteil des Windrades nicht rechtzeitig zusammenkommt?

Es gibt eine Ausstiegsoption aus allen Verträgen. Das Windrad wird dann nicht gebaut. Möchtest Du Deine Anteile einfach zurückbekommen, erhältst Du sie zurück — minus der Ausgaben, die wir bereits hatten (Bankvertrag, Eintragungskosten der Genossenschaft, Raummieten der Infoveranstaltungen, geteilt durch alle Anteile). Die fünfjährige Kündigungsfrist entfällt in diesem Fall.

Alternativ können wir auf der Generalversammlung gemeinsam eine andere Option beschließen. Trotzdem bleibt es jedem Mitglied offen, ob es in diesem Fall lieber aussteigt.

Eine weitere Variante: Wir organisieren eine Zwischenfinanzierung durch einen günstigen Kredit und haben damit länger Zeit, den Eigenanteil einzuwerben, ohne das Bürgerstromprivileg zu verlieren. Diese Variante ist momentan bei uns in Arbeit.

Was bedeutet das Bürgerstromprivileg?

Es bedeutet, dass wir einen Festpreis für den Strom von 8,09 ct/kWh bekommen und nicht von den aktuellen, schwankenden Börsenstrompreisen abhängig sind. Dies ist für 20 Jahre festgelegt — genauso lange, wie wir für die Abzahlung des Bankkredits benötigen.

Um das Bürgerstromprivileg zu sichern, müssen wir als Genossenschaft darauf achten, dass 75 % unserer stimmberechtigten Mitglieder in einem 50-km-Radius um den Standort unseres Windrades gemeldet sind. Dabei zählen auch angeschnittene Postleitzahlen-Bereiche in Gänze.

Das Bürgerstromprivileg wird in regelmäßigen Abständen vom Netzbetreiber überprüft.

Kann ich meine Anteile vererben?

Grundsätzlich können Anteile vererbt werden. Der Vorstand muss das dann prüfen und bestätigen. Geprüft wird, ob das neu entstehende Mitglied stimmberechtigt oder investierend ist — denn das Bürgerstromprivileg darf nicht gefährdet werden.

Kann ich für meine Kinder oder Enkel zeichnen?

Ja, das ist möglich. Auch hier ist das Bürgerstromprivileg zu beachten. Es ist eine schöne, sichere Geldanlage für die Zukunft.

Gibt es eine Nachschusspflicht für Genossenschaftsmitglieder?

Nein. Eine Nachschusspflicht ist durch die Satzung ausgeschlossen.

Wird durch die Menge der gezeichneten Anteile die Stimmberechtigung beeinflusst?

Nein. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme — egal, wie viele Anteile es gezeichnet hat.

Können Kinder Mitglieder in der Genossenschaft werden und wie verhält es sich mit ihrer Stimme?

Ja, Kinder können Mitglieder werden. Sie werden durch die Eltern oder andere für sie bevollmächtigte Personen vertreten. Ein erwachsener bevollmächtigter Mensch kann bis zu zwei Kinder in der Genossenschaft vertreten — und muss selbst kein Mitglied sein.

Wer baut das Windrad?

Unser Projektierer und starker Partner ist die Firma Windstrom. Gebaut wird das Windrad von der Firma Vestas.

Was für ein Windrad wird gebaut?

Eine Vestas V162 mit einer Nabenhöhe von 122 m und einer Gesamthöhe von 203 m.

Die Nennleistung beträgt 6,2 MW — ca. 15 Mio. kWh pro Jahr. Das entspricht dem Jahresstromverbrauch von etwa 3.650 Vier-Personen-Haushalten.

Wie profitiere ich durch meine Mitgliedschaft?

Durch die Renditen bekommst Du Ausschüttungen von ca. 4–7 % Deiner Anteile pro Jahr.

In den ersten fünf Jahren wird aus genossenschaftsrechtlichen Gründen angespart. Das bekommst Du im sechsten Jahr als Gesamtausschüttung.

In den ersten 20 Jahren bedeutet das eine wahrscheinliche Verdopplung Deines eingebrachten Geldes. Nach 20 Jahren ist der Bankkredit abgelaufen; den Prognosen nach kann sich der eingebrachte Wert innerhalb weiterer fünf Jahre vervierfachen.

Als Genossenschaftsmitglied kannst Du außerdem mitentscheiden, wie sich unsere Organisation entwickeln soll.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied können zunächst alle Menschen (natürliche Personen) werden, die im Umkreis von 50 km des Windrad-Standortes seit mindestens einem Jahr als Erstwohnsitz gemeldet sind. Später können wir auch Mitglieder von außerhalb dazunehmen.

Was kostet ein Genossenschaftsanteil?

Du kannst Genossenschaftsanteile ab 100 EUR zeichnen. Damit wirst Du Mit-Eigentümer:in des Bürgerwindrads und entscheidest in der Genossenschaft mit.

Wie werde ich Mitglied?

Über den Online-Mitgliedsantrag auf OpenGeno. Anschließend die Beitrittserklärung zweifach ausdrucken, unterschreiben und per Post an uns senden. Du erhältst eine vom Vorstand unterschriebene Ausfertigung zurück.

Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?

Schreib an info@buergerenergie-rueckenwind.de. Auf Instagram und LinkedIn halten wir Dich außerdem über den Projektfortschritt auf dem Laufenden.

Nächste Veranstaltungen

Informieren Sie sich vor Ort — immer um 19 Uhr.

Alle Termine

Zurzeit sind keine Termine geplant.

Neue Informationsveranstaltungen kündigen wir hier rechtzeitig an.

Ablaufplan

Der Weg von der Genehmigung bis zur Inbetriebnahme.

Alle Meilensteine

April 2026

BImSchG-Genehmigung

bis 06. Mai 2026

Beschluss Generalversammlung, Vertragsunterschriften, Bauherrenwechsel

bis 05. Mai 2026

Vorbereitung der Verträge

08. Mai 2026

Abgabe Antrag BEG bei der Bundesnetzagentur